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   BFH, 02.06.2006 - I B 121/05   

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https://dejure.org/2006,14738
BFH, 02.06.2006 - I B 121/05 (https://dejure.org/2006,14738)
BFH, Entscheidung vom 02.06.2006 - I B 121/05 (https://dejure.org/2006,14738)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - I B 121/05 (https://dejure.org/2006,14738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO 1977 § 193 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 194 Abs. 2; ; FGO § 94; ; FGO § 102 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 160 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Anordnung einer Betriebsprüfung; zum Prüfungsrahmen des § 102 Satz 1 FGO bei der gerichtlichen Überprüfung einer Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.05.2005 - V B 146/03

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - keine Steuerbefreiung für

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - I B 121/05
    Das ist der Fall, wenn das Urteil des FG von Entscheidungen anderer Gerichte abweicht oder als willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (s. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Mai 2005 V B 146/03, BFHE 209, 105, BStBl II 2005, 714, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.1984 - II E 1/84

    Kostenberechnung - Revisionsinstanz - Behandlung der Revisionsbegehren -

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - I B 121/05
    Eine Verbindung von Verfahren zu einheitlicher Verhandlung ist als "eine der tatsächlichen Vereinfachung dienliche vorübergehende Maßnahme" (BFH-Beschluss vom 15. Februar 1984 II E 1/84, BFHE 140, 160, BStBl II 1984, 324) --im Streitfall mit Blick auf den gleichen Sachverhalt und die einheitliche Prozessvertretung-- zulässig.
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